Das Fach Ethik

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist der Ethikunterricht Pflichtfach (vgl. Art 47 Abs. 1 BayEUG).

Der Ethikunterricht orientiert sich in seiner grundlegenden Zielsetzung an den sittlichen Grundsätzen, wie sie in der Verfassung des Freistaates Bayern und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Insbesondere orientiert er sich bezüglich seiner inhaltlichen Rahmenbedingungen an den Aussagen der Bayerischen Verfassung in Artikel 131 und den Festlegungen des Grundrechtekatalogs im Grundgesetz.

Er stützt sich vielfach inhaltlich auf einen interdisziplinären und fächerverbindenden Ansatz und thematisiert bei der Entwicklung von Fragen und Antworten zum guten Leben Aussagen der Anthropologie, der Psychologie, der Philosophie, der Theologie, der Biologie und anderer wissenschaftlicher Disziplinen.

Der Lehrplan Ethik setzt folgende Schwerpunkte:

  1. Der Einzelne und die Gemeinschaft

  2. Urteils- und Handlungskompetenz

  3. Religionen und ihre Ethik

  4. Bereichsethiken und interdisziplinäre Fragen

Diese Schwerpunkte sind in den verschiedenen Jahrgangsstufen mit altersgemäßen Themen konkretisiert. Im Kurshalbjahr 12/II werden beispielsweise die Bereiche I und IV unter dem Aspekt „Sinnorientierung und Lebensgestaltung“ betrachtet.

 

Religion bzw. Ethik werden ab der 5. Klasse unterrichtet.

Wer plant, in Ethik die Abiturprüfung abzulegen, sollte mindestens ab Jgst. 10 den Ethikunterricht besucht haben. Ansonsten ist vor Eintritt in die Oberstufe eine Feststellungsprüfung nötig. Nähere Informationen dazu bei der Fachleitung.